logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Vollendung Lebensjahr
(recht.zivil.materiell.at)
    

Ein Lebensjahr ist am Beginn des jeweiligen Geburtstages vollendet (§ 187 Abs. 2 S. 2 BGB). So ist z.B. das 18 Lebensjahr am 18. Geburtstag um 0:00 vollendet, damit tritt die Wirkung der Volljährigkeit um 0:00 ein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 2 BGB Eintritt der Volljährigkeit * Volljährigkeit