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Wehrgerechtigkeit
(recht.oeffentlich.staat.bundeswehr)
    

Von Wehrgerechtigkeit spricht man, wenn alle tauglichen Wehrpflichtigen eines Jahrgangs gleichmäßig zum Wehrdienst herangezogen werden. Die Wehrgerechtigkeit ist in Gefahr wenn ein großer Teil der tauglichen Wehrpflichtigen wegen fehlenden Bedarfs nicht eingezogen wird.

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