logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Weitergabe von Scheidungsbeschlüssen an das Finanzamt
(recht.zivil.bt.materiell.familie)
    

Das Finanzamt fordert gelegentlich bei den Familiengerichten im Wege der "Amtshilfe" Scheidungsbeschlüsse an um die Angaben zur Trennung zu prüfen. Die Weitergabe durch das Familiengericht ist allerdings lt. BVerfG rechtswidrig - was aber für das Finanzamt die Informationen nicht unverwertbar macht.

Es gibt aber auch § 116 AO der den Richter bei einem Verdacht der Steuerhinterziehung

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise