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Das Finanzamt fordert gelegentlich bei den Familiengerichten im Wege der "Amtshilfe" Scheidungsbeschlüsse an um die Angaben zur Trennung zu prüfen. Die Weitergabe durch das Familiengericht ist allerdings lt. BVerfG rechtswidrig - was aber für das Finanzamt die Informationen nicht unverwertbar macht.
Es gibt aber auch § 116 AO der den Richter bei einem Verdacht der Steuerhinterziehung
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