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Artikel Diskussion (1)

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13.06.11 Anonym : Aber in der Kommentierung von Meyer-Goßner steht bei
§ 252 Rn. 12:
\" ... wobei es eines Widerspruchs des Angeklagten gegen die Verwertung (anders als bei § 136, dort 25) nicht bedarf (BGH StV 98, 40 ...\"

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