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Diskussion (1)
Kode:
13.06.11&Anonym &Aber in der Kommentierung von Meyer-Goßner steht bei
§ 252 Rn. 12:
\" ... wobei es eines Widerspruchs des Angeklagten gegen die Verwertung (anders als bei § 136, dort 25) nicht bedarf (BGH StV 98, 40 ...\"
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Stand 2018-02-04