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Wucherverbot
(recht.geschichte)
    

Mit Wucherverbot wird das seit dem Mittelalter im kanonischen Recht der Kirche geregelte Verbot bezeichnet, Zinsen zu nehmen. Zur Umgehung wurden Gesellschaftsformen wie die Kommenda entwickelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kommenda/Sendegesellschaft