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Zahlungsziel
(recht.zivil.materiell)
    

Mit Zahlungsziel wird die Vereinbarung eines von der gesetzlichen Regelung (Fälligkeit sofort) abweichenden Zeitpunktes für die Fälligkeit einer Forderung bezeichnet,

Beispiel: A schließt mit B einen Kaufvertrag über 10 Tonnen Kies, den A sofort mitnimmt. Für die Forderung wird vereinbart, dass sie erst in zwei Monaten fällig wird, da A zur Zeit einen Liquiditätsengpass hat.

Die Einräumung eines Zahlungszieles führt zur Gewährung eines zinslosen Kredits für den Zeitraum bis zum Zahlungsziel.

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