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Zivilprozess
(recht.zivil.formell.prozess)
(engl. lawsuit / civil litigation )
    

Inhalt
             1. Verfahrensdauer
             2. Verfahrensablauf

Mit Zivilprozess wird das den Vorschriften der ZPO durchgeführte Verfahren zu Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten bezeichnet.

1. Verfahrensdauer

Erstinstanzliche Verfahren dauerten 2011 vor dem Amtsgericht bis zum Urteil durchschnittlich 7 Monate, vor dem Landgericht 13,4 Monate. Nach Berufungseinlegung zum Landgericht dauerten die Verfahren bis zum Urteil insgesamt durchschnittlich 20,3 Monate, nach Berufungseinlegung zum OLG 29,7 Monate (Quelle: 2011, Fachserie 10, Reihe 2.1 Statistiken 2.1, 5.2, 6.2, 8.2).

Im Jahr 1989 dauerte das erstinstanzliche Verfahren im Durchschnitt noch 6,5 Monate. Mit Berufung 15 Monate (LG) bzw. 24 Monate (OLG) und einschliesslich Revision 3 Jahre (BGH) (Quelle: Statistisches Bundesamt, 1989, Fachserie 10, Reihe 2, Statistiken 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.8.4 zitiert nach: Oberheim Zivilprozessrecht für Referendare).

2. Verfahrensablauf

Einreichung der Klage
Verfügung des Richters nach § 272 Abs. 2 ZPO
früher erster Termin schriftliches Vorverfahren
Kann: Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, § 277 Abs. 3 ZPO Muss: Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO
Ggf: Frist für Replik, § 275 Abs. 4 S. ZPO Muss: Frist zur schriftlichen Klageerwiderung, § 276 Abs. 1 ZPO
Früher erster Termin, kann mit Urteil abgeschlossen werden Ggf: Frist für Replik, § 276 Abs. 3 ZPO
ggf. Haupttermin Haupttermin
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Auf diesen Artikel verweisen: Zivilprozess, Verfahrensablauf * Prozess * Amtsgericht, Zivilverfahren * Prozessaufrechnung/Primäraufrechnung * Zivilprozessordnung (ZPO) * Amtsbetrieb * Prozessvergleich * Verfahrensdauer * Zuständigkeitsstreitwert * lawsuit * Mündlichkeitsprinzip * nemo testis in propria causa