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Zivilprozessrecht
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Zivilprozessrecht wird der Teil des öffentlichen Rechts bezeichnet, der die Verfahren zur Durchsetzung des Zivilrechts regelt.

Das Zivilprozessrecht lässt sich aufteilen in

Verfahrensrecht Kostenrecht internationales Zivilprozessrecht
ZPO, GVG Gerichtskostengesetz, Rechtsanwaltsvergütungsordnung, JVEG z.B. EuGVVO

Das Verfahrensrecht lässt sich weiterhin in die zwei großen Gebiete Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren aufteilen:

Mit Erkenntnisverfahren wird das Verfahren von der Erhebung der Klage bis zum Urteil bezeichnet. Mit Vollstreckungsverfahren wird das Verfahren bezeichnet, mit dem die im Urteil festgestellten Ansprüche zwangsweise durchgesetzt werden (= Zwangsvollstreckung).

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Auf diesen Artikel verweisen: Zivilprozess, Erkenntnisverfahren/Vollstreckungsverfahren * Feststellungsinteresse, ZPO