logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 478 ZPO Eidesleistung in Person
(gesetz.zpo.buch-2.abschnitt-1.titel-11)
<< >>
    

Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise