logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Zulässigkeit der Klage, Zivilprozess
(recht.)
    

Im Zivilprozess ist eine Klage zulässig wenn die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind und keine Prozesshindernisse geltend gemacht werden. Entscheidet das Gericht in einer abgesonderten Verhandlung über die Zulässigkeit der Klage und kommt zu einer Zulässigkeit, muss es dies in einem Zwischenurteil ausgesprochen werden (Musielak, Grundkurs ZPO, Rn. 134).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zulässigkeit/Begründetheit * Versäumnisurteil Beklagter * Versäumnisurteil Beklagter * Gutachten als Bestandteil der Relation * Versäumnisurteil gegen den Kläger