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Zwei plus vier Vertrag (2+4 Vertrag)
(recht.voelker.vertrag)
    

Mit 2+4 Vertrag wird der am 12.9.1990 zwischen der DDR und der Bundesrepublik sowie Frankreich, USA, dem Vereinigten Königreich und der UdSSR geschlossene Staatsvertrag bezeichnet, der abschließend die Vereinigung mit der DDR und die Beziehungen zu den Besatzungsmächten regelt. Die offizielle Bezeichnung lautet "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland".

Durch den 2+4 Vertrag erhielt Deutschland die volle Souveränität zurück und verzichtete dafür endgültig auf die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie, auf ABC-Waffen und die Führung eines Angriffskriegs. Durch diesen Vertrag wurden der Deutschlandvertrag und der Überleitungsvertrag größtenteils (siehe dazu unter Überleitungsvertrag) außer Kraft gesetzt.

Der 2+4-Vertrag schließt den 2. Weltkrieg endgültig ab und kann damit inhaltlich einem Friedensvertrag gleichgestellt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundesrepublik Deutschland * Viermächtestatus * Friedensvertrag * Überleitungsvertrag