logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Zwischenerzeugnissteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Zwischenerzeugnissteuer wird die Verbrauchsteuer bezeichnet, die auf sog. Zwischenerzeugnisse erhoben wird.

Zwischenerzeugnisse sind alkoholische Getränke zwischen 1,2 und 22 Volumenprozent Alkohol die "zwischen Wein und Spirituosen" angesiedelt sind, wie z.B. Sherry, Portwein und Madeira.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise