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Mit Zwischenerzeugnissteuer wird die Verbrauchsteuer bezeichnet, die auf sog. Zwischenerzeugnisse erhoben wird.
Zwischenerzeugnisse sind alkoholische Getränke zwischen 1,2 und 22
Volumenprozent Alkohol die "zwischen Wein und Spirituosen" angesiedelt
sind, wie z.B. Sherry, Portwein und Madeira.
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