Behörden der allgemeinen Verwaltung sind in Hessen auf Gemeindeebene der Gemeindevorstand bzw. Magistrat und auf Kreisebene der Kreisausschuss.
Soweit die Behörden der allgemeinen Verwaltungen als Gefahrenabwehrbehörden handeln, handeln sie grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, können aber einzelne Normen des HSOG (z.B. § 11, §§ 6 ff HSOG) heranziehen.
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