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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten09.10.05 info: | Danke für den Hinweis.
| 08.10.05 Anonym: | Die \"Hilfsbeamten\" heißen numehr \"Ermittlungspersonen\" gem. §152 GVG. Dies begründet sich aus dem Umstand, dass jetzt auch Angestellte für die Staatsanwaltschaft Ermittlungen erledigen dürfen.
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Stand 2018-02-04
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