Gemäß § 872 BGB ist Eigenbesitzer,
wer eine Sache als ihm gehörend besitzt.
Für den Eigenbesitz ist nicht notwendig, daß der Besitzer
Eigentümer ist. Auch guter Glauben an das Eigentum ist nicht
erforderlich (siehe Palandt, § 872, Rn. 1).
Eigenbesitz spielt eine Rolle beim
Ersitzen.
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