logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
trespass quare clausum fregit (trespass qu. cl. fr.)
(en.law)
    

Im gemeinen Recht = Klage auf Schadensersatz wegen Besitz- oder Eigentumsstörung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise