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Indossament/Indossant/Indossatar/Vollindossament/Blankoindossament
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier und recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier.wechsel)
(engl. endorsement oder indorsement )
    

Inhalt
             1. Beispiele

Mit Indossament wird eine rechtsgeschäftliche Erklärung bezeichnet, mit der ein Indossant seine Rechte an einem Orderpapier (z.B. Wechsel) auf den Indossatar überträgt.

Dabei wird zwischen dem Vollindossament und dem Blankoindossament unterschieden. Beim Vollindossament ist der Indossatar (der Empfänger) mit Namen genannt. Beim Blankoindossament ist der Indossatar nicht genannt, es besteht demzufolge nur aus der Unterschrift

Das Indossament wird regelmäßig auf die Rückseite (ital. in dosso) des Wertpapiers oder einen Anhang (Allonge) gesetzt.

1. Beispiele

(Die Unterschriften sind durch Kursivschrift gekennzeichnet).

Beispiel für einen Wechsel der von Xaver Müller für Hain Kurz ausgestellt wurde, der den Wechsel dann an Peter Pan indossiert hat:

An Herrn Hain Kurz
Xaver Müller

An Herrn Peter Pan
Hain Kurz

Beispiel für einen Wechsel der von Xaver Müller für Hain Kurz ausgestellt wurde, der denn Wechsel dann mit Blankoindossament an Peter Pan übereignet hat:

An Herrn Hain Kurz
Xaver Müller

Hain Kurz

Beispiel für ein Blankoindossament auf einem Wechsel an eigene Ordner des Werner Reinmann.

Werner Reinmann

Beispiel für einen Wechsel der von Werner Wichtig für Bernd Bunt ausgestellt von diesem an Martha Marginal indossiert, dann von Peter Putzig mit Garantieindossament versehen und von Martha Marginal an Elvira Elster indossiert wurde.

An Martha Marginal
Bernd Bunt

Peter Putzig

An Elvira Elster
Martha Marginal

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Auf diesen Artikel verweisen: Nachindossament * Garantieindossament * Garantieindossament * indorsement * § 68 AktG Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung * indorsee * Orderpapier * Namensaktie * ohne obligo * endorsement * Wechsel * Wechsel * Wechsel