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Menschenrechte
(recht.voelker und recht.allgemein)
    

Menschenrechte sind die Rechte, die jedem Menschen unabhängig aller Besonderheiten (Herkunft, Sprache, Geschlecht, Verfassung usw.) aufgrund allein seines Menschseins zustehen. Die Menschenrechte sind Naturrecht.

Die Menschenrechte werden durch mehrere internationale Konventionen geschützt. Zum einen in der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und zum anderen in der UN-Menschenrechtskonvention.

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Auf diesen Artikel verweisen: UN-Menschenrechtskonvention * Bürgerrechte