logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (2)
Willenserklärung
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Willenserklärung bezeichnet man Äußerungen einer Person, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges gerichtet sind, der eintritt weil der Handelnde ihn will (Motive I S. 126). Zur Abgrenzung siehe unter geschäftsähnliche Handlung und Realakt.

Willenserklärungen sind demnach Äußerungen wie:

Beispiele: Ich biete Ihnen das Auto für 2500,- an. Ich will von Ihnen diesen Goldring kaufen.

Keine Willenserklärungen, da nicht auf Herbeiführung eines geschäftlichen Erfolges gerichtet, sind Äußerungen wie:

Beispiele: Ich will am Sonntag Spazieren gehen. Ich weiß nicht, ob ich das Auto kaufen will.

Manchmal ergibt sich erst aus den Umständen, ob eine Willenserklärung vorliegt oder nicht.

Beispiel: Hebt jemand die Hand, wird dies auf einer Auktion als Willenserklärung verstanden (Trierer Weinversteigerung), während es in einem Kaufhaus keine Bedeutung hat. Sagt jemand "Ich hätte gerne ein Brötchen" wird es in einer Bäckerei als Willenserklärung verstanden am Frühstückstisch dagegen nicht.

Grundsätzlich kann man zwei Arten von Willenserklärungen unterscheiden: die empfangsbedürftigen und die nicht empfangsbedürftigen.

Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind Willenserklärungen, die an eine andere Person gerichtet sind (z.B. Vertragsangebot, Kündigung). Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung sind entsprechend solche, die nicht an eine andere Person gerichtet sind (z.B. Testament).

Für Details siehe unter Bestandteile einer Willenserklärung. Für die Frage der Wirksamkeit siehe unter Wirksamkeit einer Willenserklärung. Zum Erklärungswert von Schweigen siehe unter Schweigen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Wissenserklärung, Zivilrecht * Wissenserklärung, Zivilrecht * Angebot/Antrag und Annahme * Angebot/Antrag und Annahme * lucidum intervallum/lichter Augenblick * lucidum intervallum/lichter Augenblick * Nichtigkeit Rechtsgeschäft/Willenserklärung * Nichtigkeit Rechtsgeschäft/Willenserklärung * Widerruf von Willenserklärungen * Widerruf von Willenserklärungen * Stellvertretung, Voraussetzungen * Stellvertretung, Voraussetzungen * Anfechtungserklärung * Anfechtungserklärung * Einigung, Sachenrecht * Einigung, Sachenrecht * § 121 BGB Anfechtungsfrist * § 121 BGB Anfechtungsfrist * Anfechtung, Willenserklärung * Anfechtung, Willenserklärung * Perplexität * Perplexität * Willenserklärung, Bestandteile * Willenserklärung, Bestandteile * Vaterschaftsanerkennung * Vaterschaftsanerkennung * Vertrag * Vertrag * Passivvertretung * Passivvertretung * § 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung * § 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung * geschäftsähnliche Handlungen * geschäftsähnliche Handlungen * Rechtsgeschäft * Rechtsgeschäft * Willenserklärung, Wirksamwerden * Willenserklärung, Wirksamwerden * Gesamtakt * Gesamtakt * Gedankenvorbehalt/Mentalreservation * Gedankenvorbehalt/Mentalreservation * § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums * § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums