logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Vertrag
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
(engl. contract )
    

Mit Vertrag wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, an dem mindestens zwei Personen beteiligt sind (= mind. zweiseitiges Rechtsgeschäft).

Ein Vertrag kommt zustande durch die Abgabe von zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme).

Beispiel: A erklärt gegenüber dem B "Ich biete Dir meinen Fiat Punto für 2.000,- Euro zum Kauf an. B erklärt "Ich nehme das Angebot an". Damit ist zwischen A und B ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Bei Verträgen unterscheidet man zwischen:

Beim gegenseitigen Vertrag entstehen bei allen Parteien im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Rechte und Pflichten (Beispiel: Kaufvertrag).

Für den unvollkommen zweiseitigem Vertrag siehe hier.

Beim einseitig verpflichtenden Vertrag verpflichtet sich nur die eine Partei. Die andere Partei erhält nur ein Recht (Beispiel: Bürgschaft.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kautel (Kautelen) * Kautel (Kautelen) * Pachtvertrag * Pachtvertrag * Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter * Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter * Klausel * Klausel * Fernabsatzvertrag * Fernabsatzvertrag * Sicherungsvertrag * Sicherungsvertrag * Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag * Privatvertrag/privatrechtlicher Vertrag * Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung * Anspruchsaufbau/Anspruchsprüfung * Einigung, Sachenrecht * Einigung, Sachenrecht * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Unvollkommen zweiseitiger Vertrag * Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht * Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht * § 145 BGB Bindung an den Antrag * § 145 BGB Bindung an den Antrag * contract * contract * Kontrakt * Kontrakt * admin-c-Vereinbarung * admin-c-Vereinbarung * Rechtsgeschäft * Rechtsgeschäft * Gegenleistung * Gegenleistung * Vertragspartei * Vertragspartei * Mischvertrag * Mischvertrag